RSS

Posts Tagged ‘neue Rechtschreibung’


Rad fahren oder radfahren?
Auto fahren oder autofahren?
Ski laufen oder skilaufen?
Halt machen oder haltmachen?
Teppich klopfen oder teppichklopfen?
Acht geben oder achtgeben?

Laut der neuen Rechtschreibung schreibt man die Verbindungen aus Substantiv und Verb getrennt, also: Rad fahren (ABER: das Radfahren!), Auto fahren, Ski laufen u.s.w.

Es gibt jedoch Ausnahmen – Wörter mit folgendem ersten Bestandteil werden klein- und zusammengeschrieben (es wäre zu schön gewesen eine einheitliche Regel zu haben):

eis – eislaufen (ich laufe eis)
stand – standhalten
kopf – kopfstehen
teil – teilnehmen
not – nottun
leid – leidtun

nachzuvollziehen oder nach zu vollziehen?
zusammenzuarbeiten oder zusammen zu arbeiten?
wegzulaufen oder weg zu laufen?
hinzuzufügen oder hinzu zu fügen?
fortzugehen oder fort zu gehen?

Dafür gibt es eine klare Regel: Wenn die Grundform eines trennbaren Verbs zusammengeschrieben wird, muss auch die Erweiterung mit zu so behandelt werden. Also die 1. Variante ist richtig.

im voraus oder im Voraus?
im nachhinein oder im Nachhinein?
im besonderen oder im Besonderen?

Bei all diesen Beispielen ist die 2. Variante richtig, also die Großschreibung nach “im”. In der alten Rechtschreibung, wurde in diesen Fällen die Kleinschreibung gepflegt.

Richtig ist daher auch: im Übrigen, im Folgenden, im Großen und Ganzen, im Klaren, im Wesentlichen, ABER im Stande oder imstande.

im Stande oder imstande - beide Varianten sind richtig, denn die Fügungen mit Präpositionen können zusammen oder getrennt geschrieben werden:
- infrage stellen ODER in Frage stellen
- anstelle ODER an Stelle
- zumute oder zu Mute
- aufgrund ODER auf Grund